Verzicht auf Anhebung der Wasser- und Abwassergebühren im Jahr 2009
Sehr geehrte/r Bürgermeister/in und Gemeindevertreter/in!
In der Sitzung des Oö. Landtags vom 3. Juli 2008 wurde zur finanziellen Entlastung für die Bevölkerung einstimmig von allen Landtagsfraktionen der „Verzicht auf Anhebung der Mindestsätze für die Benützungsgebühren von kommunalen Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen im Jahr 2009“ beschlossen. Dadurch soll die im Stufenplan vom 6. Juni 2005 für 2009 vorgeschriebene Erhöhung der Mindestsätze bei den Benützungsgebühren von 5 Cent/m³ bei Wasser und von 15 Cent/m³ bei Kanal entfallen.
Damit diese Aussetzung der Gebührenerhöhung finanziell nicht zu Lasten der Gemeinden und ihrer Budgets erfolgt, hat der SPÖ-Landtagsklub den Zusatzantrag eingebracht, dass jene Gemeinden, die dem Antrag Folge leisten, die Mindereinnahmen vom Land Oberösterreich voll ersetzt bekommen. Dies hat aus Sicht der SPÖ allein schon deshalb zu erfolgen, weil es sich – wie von den Landesräten Stockinger und Anschober öffentlich dargestellt – um eine Entlastungsmaßnahme des Landes handelt, die daher auch zur Gänze vom Land Oberösterreich finanziell zu bedecken ist.
ÖVP, Grüne und FPÖ haben den Zusatzantrag der SPÖ jedoch abgelehnt und somit den Gemeinden die volle finanzielle Last dieser Landesmaßnahme in der Höhe von rund EUR 11 Mio aufgebürdet.
Mit freundlichen Grüßen
LAbg. Dr. Karl Frais
Klubobmann
LR Ackerl: Garstiges parteipolitisches Spiel von Anschober und Stockinger, wider besseren Wissens und auf Kosten Dritter!
Ackerl-Idee von Stockinger erst abgelehnt, jetzt abgekupfert – Schwarz-grünes Landesratsduo sollte an anderer Stelle gegen Preistreiberei aktiv werden!
Als Effekthascherei und Ideenklau kritisiert Landesrat Ackerl die heute vom schwarz-grünen Landesduo Anschober und Stockinger präsentierten Anti-Teuerungsschritte: “Sie stürzen sich auf eine von Landesrat Anschober eingebrachte Mindestbenützungsgebührenregelung aus dem Jahr 2005 und bedienen sich eines Vorschlags, den ich selbst noch im März gemacht habe und der damals von Stockinger abgelehnt wurde!” Ackerl hat diese Ablehnung damals auf Grund der nachvollziehbaren – und heute noch gültigen – Argumente Stockingers zähneknirschend zur Kenntnis genommen. “Heute will Stockinger die Gemeinden wider besseren Wissens einer essentiellen Einnahmenquelle berauben!” so Ackerl. “Dabei könnten er und Anschober an anderer Stelle viel wirksamer dafür eintreten, dass Gemeinden sowie Bürgerinnen und Bürger entlastet werden!”
Die oö. Landesregierung hat auf Antrag von Landesrat Anschober in ihrer Sitzung am 6. Juni 2005 Mindestanschluss- und Benützungsgebühren für die Gemeinden bis zum Jahr 2010 festgelegt. Sozial-Landesrat Josef Ackerl hat in einem gemeinsamen Jour Fixe mit Landesrat Stockinger bereits im März vorgeschlagen, diese Mindestgebühren aufgrund der Teuerungswellen auszusetzen und einzufrieren. Landesrat Stockinger hat diesen Vorschlag mit der nicht unschlüssigen – und heute noch gültigen – Argumentation abgelehnt, dass die Gemeinden diese Gebühren bis 2010 bereits in ihren Gebührenordnungen beschlossen hätten, dass sie vor allem aber Teil der mittelfristigen Finanzplanung der Gemeinden seien. Landesrat Ackerl hat diese Argumentation zähneknirschend zur Kenntnis genommen, aber mit Landesrat Stockinger vereinbart, dass es ab 2011 zu keiner Erhöhung der Mindestbenützungsgebühren mehr kommen soll.
“Die heutige Präsentation eines Anti-Teuerungs-Maßnahmenpakets im Bereich der Gemeinden basiert also auf einen von mir eingebrachten, aber von Landesrat Stockinger abgelehnten Vorschlags, den er nun – wider besseren Wissens zu Lasten der Gemeinden - als eigenen Vorschlag präsentiert!” so Landesrat Ackerl. “Ich begrüße natürlich jede Entlastung für die Bevölkerung, jedoch mit dem Augenmaß, dass auch den Gemeinden jene finanziellen Ressourcen, die sie für die Bewältigung ihrer Aufgaben benötigen und mit denen sie kalkuliert haben, bleiben müssen!”
Für Ackerl ergibt sich aus der Effekthascherei des schwarz-grünen Regierungsduos daher folgende Conclusio:
1) Das Land muss allen Gemeinden die Einnahmenverluste, die aus diesem Vorschlag entstehen, ersetzen. Die Mindestgebührenvorschreibung ist nämlich – siehe oben – auf Druck der Landesregierung von den Gemeinden umgesetzt worden, die zu erwartenden Einnahmen sind – auf Druck der Gemeindeabteilung – in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen worden. “Daher kann es nicht sein, dass einige Gemeinden diesen Einnahmenentfall selbst tragen müssen und nur den Abgangsgemeinden die Verluste ersetzt werden!” so Ackerl. “Ansonsten würden sich Stockinger und Anschober nur als Kämpfer gegen die Preistreiberei auf Kosten Dritter profilieren, sprichwörtlich mit fremden Federn schmücken!”
2) Wenn Anschober und Stockinger es ernst meinen, könnten sie in einem anderen Bereich den Gemeinden und in weiterer Folge den Bürgerinnen und Bürgern viel Geld ersparen: Seit Jahren ist nämlich zu beobachten, dass die Gemeinden gerade von Seiten des Umwelt- und des Landwirtschafts-/Gemeinderessorts dazu überredet werden, teure Biomassefernwärmeprojekte (nicht zu verwechseln mit meist günstigeren Pelletsheizungen) zu realisieren. “Diese wirken doppelt preistreibend: Einerseits durch einen zu hohen Wärmepreis, den die Gemeinden und die Bevölkerung zahlen müssen!” so Ackerl. “Andererseits durch den Effekt auf die Lebensmittelpreise, da weniger landwirtschaftliche Anbauflächen für die Produktion von Lebensmitteln zur Verfügung stehen!” Diesbezüglichen Vorschlägen Ackerls, hier eine höhere Wirtschaftlichkeit einzufordern, wurde von Stockinger massiv entgegengetreten.
3) Im Übrigen ist es derselbe Landesrat Stockinger, der hier vermeintliche Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger vorschlägt, der die Belastungen der Bevölkerung durch hohe Lebensmittelpreise aber als gerechtfertigt ansieht und auch schon mal für zusätzliche Belastungen eingetreten ist, etwa für eine Zuzahlung der Angehörigen zum Aufenthalt pflegebedürftiger Personen in einem Alten- und Pflegeheim.
4) Und es ist derselbe Landesrat Anschober, der indirekt für höhere Strompreise eintritt, in dem er großzügigere Förderungen im Rahmen des Ökostromgesetzes eintritt, für die alle Bürgerinnen und Bürger im Wege ihrer Stromrechnung belastet werden. Für Wasser-Landesrat Anschober ist, so scheint es, sauberes Wasser weniger wert als sauberer Strom.
20080701174423110
Erst nach Vorliegen eines entsprechenden Erlasses werden wir als Gemeinde St. Pantaleon die weiteren Schritte setzen! Wer weiss, was sich noch alles ändert!